Jedes Mitglied hat einen Vereinsbeitrag zu leisten. Beiträge sind eine Bringschuld. Die Beiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten und zwar entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise Die Fälligkeit tritt ohne Mahnung ein. Der Vereinsbeitrag (Grundbeitrag des Vereins) wird von der Delegiertenversammlung festgelegt Sonderbeiträge können vom Präsidium beschlossen werden. Die Abteilungen sind berechtigt, zusätzlich zum Grundbeitrag einen Abteilungs- (technischen) und/oder Aufnahmebeitrag oder außerordentliche Beiträge zu erheben. Die Höhe der Beiträge werden in den Jahreshauptversammlungen der Abteilungen beschlossen. Ehrenmitglieder und Mitglieder mit vollendetem 80. Lebensjahr sind beitragsfrei. Näheres regelt die Beitragsordnung.
Familienbeitrag ist auf Antrag ab 3 Personen möglich, wenn ein Mitglied das vollendete 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat bzw. dieses noch in der Ausbildung ist. Die Regelung gilt bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, danach ist kein Familienbeitrag mehr möglich. Lebensgemeinschaften, die in einem Haushalt leben werden als Familie anerkannt.
Ehrenmitglieder und Mitglieder mit vollendetem 80. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Der Vereinsbeitrag wird im Voraus ¼ jährlich, jeweils am 1. Werktag eines Quartals fällig.
In Ausnahmefällen kann der Beitrag nach Beschluss in der Delegiertenversammlung bzw.in den Jahreshauptversammlungen der Abteilungen auch monatlich, jeweils am 15. eines Monats für den laufenden Monat fällig werden.
Der Vereinsbeitrag ist im Regelfall durch die Erteilung einer Lastschriftermächtigung zu zahlen. Die Zahlung per Überweisung bzw. Barzahlung des Beitrages soll der Ausnahmefall bleiben.Bei Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 € erhoben.