aktuelle corona-news

01.04.2022 | 13:00 Uhr

Weitere Corona-Lockerungen ab 02.04.2022:

In all unseren vereinseigenen Sportstätten (KSV Sportwelt, KSV Sportwelt West und dem KSV SportCampus) und im Freien entfällt die 3G-Kontrolle sowie die Maskenpflicht. Wir bitten Euch dennoch weiterhin die Masken in unseren Räumlichkeiten zu tragen um das Infektionsrisiko zu minimieren.

In den städtischen Sportanlagen (Aqua-Park, Sporthallen, Umkleidegebäuden usw.) gelten weiterhin die 3G-Regelungen und die Maskenpflicht.

Ausführliche Informationen zum Sport in der Pandemie gibt es hier:Neue "Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung" des Landes Hessen


 

04.03.2022 | 11:30 Uhr

Ab heute, 04.03.22 gilt in Hessen die neue Corona-Schutzverordnung.

Wir freuen uns, denn für den Vereinssport wird damit vieles leichter und besser verständlich:

  •   3G in allen gedeckten Sportanlagen (z.B. Hallen, Schwimmbäder, Fitnessstudios)
  •   Keine Nachweispflicht mehr bei Sport im Freien
  •   Keine Maskenpflicht während des Sports indoor und outdoor

 

Wir sehen uns beim Sport. Denn: Im Verein ist Sport am schönsten!

#ksvfamilie #sportvereintuns #roteskleeblattimherzen #ksvbaunatal


20.01.2022 | 10:00 Uhr

Aktuelle Informationen zu der Corona Pandemie für unsere Sportlerinnen und sportler

Ab dem 20.01.2022 gilt die 2G+ Regel in allen gedeckten Sportanlagen des Landkreises Kassel.

Zugang haben alle Personen, die:
2x geimpft & getestet,
genesen und getestet,
3x geimpft (geboostert),
genesen & 2x geimpft,
2x geimpft & genesen,
geimpft, genesen & geimpft,
frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate nach Zweitimpfung),
frisch genesen (max. 3 Monate nach positivem PCR-Test),
genesen & frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Impftag) sind.

Ausnahmen:
Kinder bis zur Einschulung (wir bitten dennoch alle Kita-Kinder einen Test zuhause durchzuführen).
Kinder & Jugendliche unter 18 (ein durchgängig geführtes Testheft wird benötigt).
2x geimpfte oder genesene Schüler*innen mit Testheft

Im Sinne einer möglichst hohen Sicherheit für alle unsere Mitglieder und natürlich auch unserer Mitarbeiter haben wir uns dafür entschieden, um den Sportbetrieb möglichst aufrecht zu erhalten.

 

Vielen Dank für Euer Verständnis!
Euer Team der KSV Sportwelt

 


24.11.2021 | 14:30 Uhr

Liebe #ksvfamilie,

ab dem 24.11.2021 greift, entsprechend der neuen Landesverordnung, in allen gedeckten Sportstätten die 2G-Regel.

Es dürfen nur folgende Personen eingelassen werden: Geimpfte oder Genesene bzw.: Kinder, die unter sechs Jahren bzw. noch nicht eingeschult sind, oder unter 18jährige mit Bürgertest bzw. Testheft aus der Schule. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (Nachweis erforderlich) und einen Bürgertest vorlegen, dürfen ebenfalls in gedeckten Sportanlagen am Sport teilnehmen.

Vielen Dank für Euer Verständnis!
Euer Team der KSV Sportwelt


10.11.2021 | 14:30 Uhr

Liebe #ksvfamilie,

bekanntlich hat die Hessische Landesregierung neue Corona-Bestimmungen erlassen. Die neue Coronavirus-Schutzverordnung ist ab Donnerstag, den 11.11.2021 gültig.

Folgende Änderungen ergeben sich für den Vereinsbereich:

Sportbetrieb:
In den Innenräumen von Freizeiteinrichtungen (z. B. Schwimmbäder) oder Sportanlagen dürfen – neben Geimpften oder Genesenen – nur noch Personen mit negativem PCR-Test anwesend sein.

Kinder- und Jugendliche unter 18:
Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre ist kein PCR-Test erforderlich. Hier reicht als Negativnachweis z. B. das Testheft der Schule über die regelmäßig in der Schule durchgeführten Testungen aus. Kinder unter 6 Jahren bzw. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Nachweis.

Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können:
Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies durch ein schriftliches, ärztliches Zeugnis, welches den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der Person enthalten muss, nachweisen. Liegt dieser Nachweis vor, reicht für diesen Personenkreis ein negativer Antigen-Schnelltest nach § 3 der Coronavirus-Schutzverordnung aus, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Vielen Dank für Euer Verständnis
Euer Team der KSV Sportwelt


18.10.2021 | 18:00 Uhr

Neue Lockerungen für unsere Fitnessmitglieder

Ab dem 19. Oktober 2021 wird es weitere Lockerungen in unserem Fitnessstudio für Euch geben.

Was ist neu:

  • Bei Einhaltung der 3G-Regel entfällt die Terminbuchung über Eversports für das Fitnessstudio. (Kombiticket-Inhaber aufgepasst: Kurse müssen weiterhin über Eversports gebucht werden.)
  • Fitnessstudio-Mitglieder checken sich bitte vor jedem Training mit den Transponderbändern am Infopoint ein.
  • Verpflichtend für alle Mitglieder ist die Vorlage Eurer Impf- Genesenen- oder Testnachweise vor jedem Training am Infopoint.
  • Möglich ist ein offizieller Testnachweis im Sinne des § 2 Nr. 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder ein zertifizierter Laien-Selbsttest, der vor den Augen unserer Mitarbeiter:innen durchgeführt wird. Beide Testnachweise gelten maximal 24 Stunden.
  • Nach erfolgreicher 3G-Kontrolle dürft Ihr im Umkleidebereich Eure Masken absetzen.
  • Dennoch gilt weiterhin die Empfehlung eine Maske bei sich zu tragen und bei Situationen in denen der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, diese auch zu nutzen. Bleibt bitte weiterhin fair und nehmt Rücksicht aufeinander.
  • Die Regelung der Einbahnstraßen im Haus werden aufgehoben.
  • Bitte beachtet, falls es zu steigenden Coronafällen im Laufe des Herbstes oder des Winters kommt, behalten wir uns vor das Buchungssystem und die Maskenpflicht wieder zu aktivieren.

 

Vielen Dank für Euer Verständnis.


20.08.2021 | 12:00 Uhr

Update: Laut Pressemitteilung des Landkreises Kassel vom 19.08. greift ab Samstag, dem 21. August 2021 das Eskalationskonzept. (https://www.landkreiskassel.de/pressemitteilungen/2021/august/steigende-zahl-von-neuinfektionen-bringt-einschraenkungen-im-landkreis.php)


19.08.2021 | 16.00 Uhr

Liebe KSV-Familie,

die bestehende Coroanvirus‐Schutzverordnung wurde von der Hessischen Landesregierung angepasst und für vier Wochen verlängert. Sie gilt ab dem 19. August 2021.

Hier findet Ihr die Verordnung: https://www.hessen.de/sites/default/files/media/uberblick_der_corona-regeln_kurz_und_kompakt_ab_19.8.21_0.pdf

Die gute Nachricht: Vorerst (Stand 19. August 2021) gibt es keine Veränderungen in unseren Hygiene- und Verhaltensregeln!

Für den Sport gilt:

  • Mannschaftssport weiter möglich.

  • Schwimmbäder mit Terminvereinbarung und Personenbegrenzung geöffnet.

  • Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.

Sobald die Inzidenz im Landkreis Kassel sieben Tage in Folge über die 35-Marke steigt, kommt es jedoch zu Verschärfunge!

Ab einer Inzidenz von 35 (7 Tage in Folge):

3 G-Regel: -Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete (nicht älter als 24h) Personen-

  • beim Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten wie Fitnessstudios, Hallenbäder und Sporthallen. Gilt nicht für den Spitzen- und Profisport.--> Dies betrifft alle SportlerInnen ab dem 6. Lebensjahr.

  • Große Sport‐ und Kulturveranstaltungen können von den Gesundheitsämtern nur bis zu einer Personenzahl von maximal 5.000 (inklusive Geimpfte und Genesene) genehmigt werden. Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte sind auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene) begrenzt.

Ab einer Inzidenz von 50 (7 Tage in Folge):

3 G-Regel: -Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete (nicht älter als 24h) Personen-

  • beim Einlass in die Innenräume von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in die Innenräume von Sportstätten wie Fitnessstudios, Hallenbäder und Sporthallen. Gilt nicht für den Spitzen- und Profisport.

  • beim Einlass zu Veranstaltungen, Kultur‐ und Freizeitangeboten sowie größeren Zusammenkünften im Freien sowie in die Außengastronomie.

  • Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene).

Ab einer Inzidenz von 100 (7 Tage in Folge):

  • Amateur‐ und Freizeitsport in gedeckten Sportanlagen (auch in Fitnessstudios): max. zwei Hausstände zuzüglich vollständig geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre

Die Hessische Landesregierung kann bei einem weiter steigenden Infektionsgeschehen erneut landesweit umfassende Schutzmaßnahmen ergreifen.

Wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wird, sollen die Beschränkungen im Regelfall wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden.

Ausführliche Hinweise findet ihr im Präventions-und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen: https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/2021-07-19_eskalationskonzept.pdf

Die 7-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch, dem 18. August 2021 bei 38,9. Steigt der Wert weiter oder bleibt konstant über 35 greift ab Mittwoch, dem 25. August 2021 das Eskalationskonzept.

Wir danken Euch jetzt schon einmal für Euer Verständnis und Eure Mithilfe, nur so können wir einen reibungslosen Sportbetrieb in Zeiten der Pandemie gewährleisten.

Alle relevanten Informationen zu Eurer Abteilung erhaltet Ihr von Euren AbteilungsleiterInnen und / oder auf unserer Homepage: www.ksv-baunatal.de

Wir bitten alle Mitglieder der Abteilungen Fitness, Fitness & Kurse, Kraftwerk sowie dem Rehasport Ihren Impfnachweis an unserem Empfang in der KSV Sportwelt vorzuzeigen, falls noch nicht geschehen.

Mitglieder, die keinen gültigen Impfnachweis haben, müssen bitte (wenn das Eskalationskonzept greift) einen aktuellen Negativnachweis (nicht älter als 24h) mitbringen.

Wir bedanken uns für Eure Mithilfe. Nur so können wir lange Wartezeiten für Euch beim Einlass verhindern und den Sportbetrieb aufrecht erhalten.

Sportliche Grüße Euer KSV-Team